
Der omnimodo facturus (auch alias facturus) ist ein Begriff aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts. Es handelt sich um einen Täter, der fest und unter allen Umständen (omnimodo) entschlossen ist, die Tat zu begehen (facturus). Die rechtliche Streitfrage ergibt sich dann, wenn ein Anstifter den omnimodo facturus zu einer Straftat anstiften möc...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Omnimodo_facturus

(lat.) `Zur Tat Festentschlossener†œ, bei dem deswegen keine Anstiftung mehr möglich ist. Durch psychische Stabilisierung des Tatentschlusses kann allerdings noch Beihilfe erfüllt sein.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

Mit omnimodo facturus wird der zur Tat schon fest Entschlossene bezeichnet. Für nähere siehe unter zur Tat bestimmen.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/omnimodofacturus.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.